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![]() Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen von www.suedthueringen-geniessen.de§ 1 Geltung der Bedingungen (1) Der Betreiber des Internet-Portals www.suedthueringen-geniessen.de (im Folgenden als Anbieter genannt) ist Enrico Gudopp Kommunikationsberatung, Judithstraße 85a, 98527 Suhl. (2) Der Anbieter erbringt seine Dienste gegenüber den Geschäftspartnern auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Sie gelten ebenfalls für alle weiteren Geschäftsbeziehungen. Mit der gültig ausgefüllten Einsendung des Bestell-Formulars gelten diese Bedingungen als angenommen. (3) Abweichungen von diesen Geschäftsbeziehungen sind nur dann wirksam, wenn der Anbieter diese dem Geschäftspartner ausdrücklich bestätigt. (4) Der Anbieter ist jederzeit dazu berechtigt, diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Änderungen treten entsprechend der Ankündigung in Kraft, sofern der Geschäftspartner nicht binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens, dagegen widersprochen hat. Widerspricht der Geschäftspartner fristgerecht, so sind beide Vertragspartner berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen laut Änderungsmitteilung in Kraft treten sollen. § 2 Zustandekommen des Vertrags (1) Anträge auf Abschluss eines Vertragsverhältnisses sind schriftlich unter Benutzung des jeweiligen Antragsformulars zu stellen. Der Vertrag zwischen dem Vertragspartner und Südthüringen genießen kommt erst nach Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrags durch Südthüringen genießen zustande. (2) Der Anbieter kann das Zustandekommen eines Vertragsabschlusses von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. einer Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen. (3) Sofern sich der Anbieter zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese - sofern nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt - nicht Vertragspartner des Geschäftspartners. § 3 Leistungsumfang (1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Anbieters sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Aufnahmebestätigung. (2) Dem Anbieter bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Die Interessen der Geschäftspartner werden stets angemessen berücksichtigt. (3) Soweit der Anbieter über den vertraglich zugesicherten Umfang hinaus freiwillige Leistungen für die Geschäftspartner erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich aus dieser Einstellung nicht. (4) Aus technischen Gründen kann es zu zeitlichen oder inhaltlichen Einschränkungen in der Verfügbarkeit www.suedthueringen-geniessen.de kommen. Ein Anspruch auf einschränkungslosen Zugang besteht daher nicht. § 4 Pflichten der Geschäftspartner (1) Der Geschäftspartner ist verpflichtet, das Angebot sachgerecht zu nutzen sowie (2) alle vereinbarten Entgelte entsprechend dem vereinbarten Bedingungen fristgerecht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, (3) den Zugriff auf www.suedthueringen-geniessen.de nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen sowie zu gewährleisten, dass die Inhalte von Seiten eigener Verlinkungen ebenfalls diesen Anforderungen entsprechen, (4) den Anbieter unverzüglich über Missbrauch der von ihm angebotenen Dienste und Störungen der Dienste unter Angabe des Tages und der Uhrzeit zu unterrichten, (5) den Anbieter über alle, das Vertragsverhältnis berührenden Änderungen zu unterrichten, insbesondere über Änderungen des Namens, der Anschrift, der Telefonnummer, der E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc. (6) die anerkannte Etikette des Internets zu beachten. (7) Für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der für die Nutzung durch den Anbieter angebotenen Dienste notwendigen Hard- und Software ist der Geschäftspartner selbst verantwortlich. Der Anbieter weist darauf hin, dass die Einwahl ins Internet mit Einwahl- und Telefonkosten des jeweiligen Service-Providers verbunden ist. § 5 Leistungsverzögerungen, Fristen (1) Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die den Anbieter die Erbringung der geschuldeten Leistung unmöglich machen und nicht vom Anbieter vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden, hat der Anbieter, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen, nicht zu vertreten. Der Anbieter ist berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit nachträglich zu erbringen. (2) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Ist der Leistungsausfall vom Anbieter zu vertreten, so erfolgt eine Rückvergütung nur dann, falls der Fehler grob fahrlässig und vorsätzlich verursacht wurde und der Ausfall länger als einen Kalendertag angedauert hat. § 6 Preise (1) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, pro Monat und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Erhöhen sich nach vier Monaten an Monopoldienstleister oder andere Dienste im Rahmen der Erfüllung des Vertragsverhältnisses zu zahlende Gebühren oder Entgelte, so ist der Anbieter unter Einhaltung einer angemessenen Frist dazu berechtigt, die entstehende Mehrbelastung an die Geschäftspartner weiter zu geben. Sofern die hierdurch entstehenden Preise die zunächst vereinbarten Preise um mehr als ein Fünftel überschreiten, ist der Geschäftspartner berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zu kündigen. § 7 Zahlungsbedingungen (1) Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig im Voraus zu zahlen. Die Entgelte werden entsprechend den Angaben der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für die Teile eines Kalendermonats zu berechnen, so wird dies für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet. (2) Sonstige und monatliche Entgelte sind für 12 Monate im Voraus zu zahlen und werden entsprechend den Angaben der Rechnung fällig. (3) Einwände gegen Entgeltabrechnungen sind dem Anbieter gegenüber schriftlich zu erheben. Rechnungen des Anbieters gelten als vom Geschäftspartner genehmigt, wenn nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs laut Poststempel. (4) Die Kosten für nicht eingelöste Schecks und Kontorückvergütungen sowie entstehende Kosten für eingeleitete Mahnverfahren trägt der Geschäftspartner. § 8 Zahlungsverzug (1) Kommt ein Geschäftspartner in Zahlungsverzug, behält sich der Anbieter das Recht vor, den betreffende Geschäftspartner zu sperren und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Geschäftspartner bleibt verpflichtet, die Entgelte zu zahlen und die Kosten der Wiederaufnahme zu tragen. (2) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz berechnen. § 9 Höhere Gewalt (1) In Fällen höherer Gewalt ist der Anbieter von der Leistungspflicht befreit. (2) Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Störungen in Drittbetrieben, Maßnahmen des Arbeitskampfes, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Störungen im Bereich der Leitungsgeber, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmer oder Unterlieferanten auftreten. § 10 Haftungsbeschränkung (1) Der Anbieter haftet nur für solche Ausfälle, die durch den Anbieter selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Das gilt auch für fahrlässiges Handeln der Erfüllungsgehilfen des Anbieters. (2) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass die von den Geschäftspartnern übermittelten Daten richtig sind. § 11 Haftung der Geschäftspartner, Freistellung (1) Der Geschäftspartner haftet für alle Folgen und Nachteile, die dem Anbieter und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung von www.suedthueringen-geniessen.de entstehen. (2) Soweit der Anbieter durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Geschäftspartners in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Geschäftspartner, den Anbieter von allen denkbaren Ansprüchen frei zu stellen sowie die durch die Inanspruchnahme oder Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen. § 12 Vertragsdauer, Kündigung (1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Antragsstellung und der Vertragsannahme durch den Anbieter. (2) Der Vertrag wird, soweit einzelvertraglich keine andere Regelung vereinbart worden ist, für die Dauer von zwölf Monaten fest abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn nicht spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Vertragsablauf schriftlich gekündigt wurde. (3) Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung bei der jeweils anderen Vertragspartei an die im Vertrag mitgeteilte Anschrift. (4) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn einer Partei aus Gründen, die die andere Partei zu vertreten hat, das weitere Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist und die andere Partei den jeweiligen Grund trotz und nach Abmahnung nicht unverzüglich beseitigt hat. (5) Preisänderungen im Rahmen von anderen Verträgen werden an die Mitglieder weiter gegeben. Gebührenänderungen und -anpassungen berechtigen nur unter den Bedingungen des § 6 Absatz 2 zur Kündigung des Vertrags. § 13 Datenschutz (1) Der Geschäftspartner wird hiermit gemäß § 33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und § 3 Absatz 5 Teledienstegesetz (TDG) darüber unterrichtet, dass der Anbieter seine gespeicherten Adressdaten in maschinenlesbarer Form erfasst und für sich aus dem Vertrag ergebende Aufgaben maschinell verarbeitet. (2) Die Personen bezogenen Daten der Geschäftspartner werden vom Anbieter entsprechend § 28 Absatz 1 Nr. 1 BDSG gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. (3) Beide Vertragspartner stehen dafür ein, dass das jeweils mit der Vertragsabwicklung befasste Personal die einschlägigen Datenschutz- und sonstig relevanten Rechtsbestimmungen kennt und beachtet. (4) Beide Vertragsparteien müssen Passworte geheim halten und diese unverzüglich ändern, sobald die Vermutung besteht, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von dem Passwort erhalten haben. Der Geschäftspartner wird den Anbieter sofort unterrichten, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Gleiches gilt umgekehrt. (5) Die Bestandsdaten werden spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahres gelöscht. § 14 Schlussbestimmungen (1) Die Abgabe von Willenserklärungen (Kündigung, etc.) und jedwede Kommunikation kann unter Verwendung jedes verfügbaren Mediums (Post, Telefax, eMail, etc.) erfolgen. (2) Das Mitglied kann die Rechte und Pflichten aus den vertraglichen Beziehungen mit dem Anbieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Anbieter auf einen Dritten übertragen. (3) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. (4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und auf Grund der Vertragsbeziehungen ist Suhl. (5) Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (6) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck oder der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für die Unvollständigkeit der Bestimmungen. Stand: 1. Juli 2006 |